Hinweise für den Import
Sie möchten Ihr KFZ nach Deutschland importieren? Dann beachten Sie bitte:
Import eines Fahrzeugs aus der EU
Vor der Zulassung bitte beachten:
- Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Fahrzeug dem amtlich anerkannten Sachverständigen (Baurat) vorführen zwecks Abnahme gem. §21 StVZO
- Bei gebrauchten Fahrzeugen auch die Abgasuntersuchung (AU) durchführen lassen (Ausnahme: Fahrzeug mit EG-Typengenehmigung)
Zur Zulassung wird benötigt
- Antwortschreiben des KBA (Unbedenklichkeitsbescheinigung; ACHTUNG! Gültigkeit einen Monat)
- Gutachten gem. § 21 StVZO
- ggf. AU-Bescheinigung
- Bei gebrauchten Fahrzeugen die ausländischen Fahrzeugpapiere sowie die ausländischen Kennzeichenschilder
- Die Originalrechnung (Kaufvertrag)
- Bei neuen Fahrzeugen ist bei der Zulassung ein Antrag auf Umsatzsteuer abzugeben (Blanko-Anträge liegen vor)
- Die üblichen Papiere zur Zulassung (Deckungskarte der Versicherung, Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung und ggf. Vollmacht)
Import eines Fahrzeugs aus anderen Ländern (nicht EU-Mitglieder) z.B. USA
Vor der Zulassung bitte beachten
- Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Fahrzeug dem amtlich anerkannten Sachverständigen (Baurat) vorführen zwecks Abnahme gem. § 21 StVZO
- Bei gebrauchten Fahrzeugen auch Abgasuntersuchung (AU) durchführen lassen
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Zur Zulassung wird benötigt
- Antwortschreiben des KBA (Unbedenklichkeitsbescheinigung; ACHTUNG Gültigkeit einen Monat)
- Gutachten gem. § 21 StVZO
- ggf. AU-Bescheinigung
- Bei gebrauchten Fahrzeugen die ausländischen Fahrzeugpapiere sowie die ausländischen Kennzeichenschilder
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Die üblichen Papiere zur Zulassung (Deckungskarte der Versicherung, Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung und ggf. Vollmach)
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