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Hinweise für den Import

Sie möchten Ihr KFZ nach Deutschland importieren? Dann beachten Sie bitte:

Import eines Fahrzeugs aus der EU

Vor der Zulassung bitte beachten:

  1. Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  2. Fahrzeug dem amtlich anerkannten Sachverständigen (Baurat) vorführen zwecks Abnahme gem. §21 StVZO
  3. Bei gebrauchten Fahrzeugen auch die Abgasuntersuchung (AU) durchführen lassen (Ausnahme: Fahrzeug mit EG-Typengenehmigung)

Zur Zulassung wird benötigt

  1. Antwortschreiben des KBA (Unbedenklichkeitsbescheinigung; ACHTUNG! Gültigkeit einen Monat)
  2. Gutachten gem. § 21 StVZO
  3. ggf. AU-Bescheinigung
  4. Bei gebrauchten Fahrzeugen die ausländischen Fahrzeugpapiere sowie die ausländischen Kennzeichenschilder
  5. Die Originalrechnung (Kaufvertrag)
  6. Bei neuen Fahrzeugen ist bei der Zulassung ein Antrag auf Umsatzsteuer abzugeben (Blanko-Anträge liegen vor)
  7. Die üblichen Papiere zur Zulassung (Deckungskarte der Versicherung, Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung und ggf. Vollmacht)

Import eines Fahrzeugs aus anderen Ländern (nicht EU-Mitglieder) z.B. USA

Vor der Zulassung bitte beachten

  1. Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
  2. Fahrzeug dem amtlich anerkannten Sachverständigen (Baurat) vorführen zwecks Abnahme gem. § 21 StVZO
  3. Bei gebrauchten Fahrzeugen auch Abgasuntersuchung (AU) durchführen lassen
  4. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

Zur Zulassung wird benötigt

  1. Antwortschreiben des KBA (Unbedenklichkeitsbescheinigung; ACHTUNG Gültigkeit einen Monat)
  2. Gutachten gem. § 21 StVZO
  3. ggf. AU-Bescheinigung
  4. Bei gebrauchten Fahrzeugen die ausländischen Fahrzeugpapiere sowie die ausländischen Kennzeichenschilder
  5. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  6. Die üblichen Papiere zur Zulassung (Deckungskarte der Versicherung, Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung und ggf. Vollmach)

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