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Händlererklärung
Nur von Kfz-Vertragshändlern mit Zugehörigkeit zur Kfz-Innung auszufüllen, die von der Vorführpflicht (§23/4 StVZO) befreit sind.
Ich/Wir versichern wahrheitsgemäß und vorbehaltlos *):
- Das zuzulassende Fahrzeug ist mit dem auf der Vollmacht beschriebenen identisch; die Fahrzeug-Ident.-Nr.
sowie die Leistungs- und Hubraumwerte des Motors stimmen mit den Fahrzeugbriefeintragungen überein. - Vor Aushändigung des Fahrzeugs und der Fahrzeugpapiere wird folgende Prüfung vorgenommen:
- Übereinstimmung der zugeteilten Kennzeichen mit den Kennzeichenschildern (§60 StVZO),
- Übereinstimmung der Fahrzeug-Identäts-Nr. mit den Eintragungen im Fahrzeugbrief (§23/4 StVZO).
- Die Kennzeichenschilder werden vorschriftsmäßig angebracht.
Schrauben, Muttern oder Nieten werden nicht durch die Schriftzeichen (Buchstaben oder Ziffern) geführt. Lässt sich dieses nicht vermeiden, werden durch Schriftzeichen nur schwarze Schrauben etc. geführt, durch das übrige Kennzeichenschild nur weiße.
Keine der Befestigungsschrauben wird sich in einer Null der Erkennungsnummer befinden.
Eine einwandfreie Beleuchtung und Ablesbarkeit des hinteren Kennzeichens auf 20m während der Dunkelheit wird gewährleistet.
Ferner wird die Ablesbarkeit des vorderen und hinteren Kennzeichen beim stillstehenden Fahrzeug am Tage bei klarem Wetter auf eine Mindestentfernung von 40m bestätigt.
Die Anbringung der Kennzeichen stellt die Lesbarkeit in einem Winkelbereich von ja 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse sicher (§60 StVZO, Richtlinien des Verkehrsministeriums vom 14.04.56, 05.06.56, 07.11.56, 07.01.61; Weltabkommen über den Strassenverkehr vom 08.11.68).
- Das Fahrzeug ist vor Stellung des Zulassungsantrages überprüft worden. Es weist keine Mängel auf und entspricht damit den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO.
- Das eingeräumte Recht, gebrauchte Fahrzeug nicht vorführen zu müssen, ist von folgenden hier vorliegenden Voraussetzungen abhängig gemacht worden:
- Das Fahrzeug ist von meiner /unserer Firma an den künftigen Fahrzeug-Halter verkauft worden;
- Die Fahrzeug-Zulassung wird von mir/uns bewirkt nicht vom Fahrzeug-Halter.
- Die Zulassungsstelle
werden wir von allen eventuellen Schadensersatzansprüchen freihalten, die sich aus dem Verzicht auf die Verpflichtung zur Vorführung des Fahrzeuges ergeben könnten.
_______________ (Firmenstempel) _____________________
Datum, Unterschrift des Geschäftinhabers
*) Soll ein fabrikneues Fz. zugelassen werden, kann Abs. 4 gestrichen werden.
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